Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen von Vorbrüggen Elektrotechnik sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

I. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382, DIN 18 384, DIN 18 385 und DIN 18 386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C).

1.2 Zum Angebot von Vorbrüggen Elektrotechnik gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich Vorbrüggen Elektrotechnik Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis von Vorbrüggen Elektrotechnik Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.

2. Termine

2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die Vorbrüggen Elektrotechnik nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

2.2 Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

3. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird - im Falle, dass keine Gewährleistung Arbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

3.2 ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;

3.3 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

3.4 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

3.5 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

4. Kostenvoranschläge

Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, können die damit im Zusammenhang entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Reparaturauftrag erteilt wird oder nicht.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen, usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material 1 Jahr. Die Gewährleistung und Haftung bei Bauleistungen richtet sich ausschließlich nach § 13 VOB/B.

5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde von Vorbrüggen Elektrotechnik die nach sinnvollem Ermessene erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur von Vorbrüggen Elektrotechnik oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist Vorbrüggen Elektrotechnik von der Mangelhaftung befreit.

5.3 Ist Vorbrüggen Elektrotechnik zur Nacherfüllung verpflichtet, kann sie diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Gewerkes erbringen.

5.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.

5.5 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:

5.5.1 Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;

5.5.2 Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag;

5.5.3 Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch;

5.5.4 Mängel durch Verschmutzung;

5.5.5 Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse;

5.6 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis, von Vorbrüggen Elektrotechnik Änderungen an den Leistungen vorgenommen werden.

5.7 Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung von Vorbrüggen Elektrotechnik, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.

5.8 Offensichtliche Mängel der Leistungen von Vorbrüggen Elektrotechnik muss der Kunde unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit, bei Abnahme oder Inbetriebnahme, der Vorbrüggen Elektrotechnik schriftlich anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.

5.9 Vorbrüggen Elektrotechnik haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist sie zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Ziffer I, 6.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Vorbrüggen Elektrotechnik oder Ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfristen gelten auch für evtl. Ansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss zugunsten von Vorbrüggen Elektrotechnik ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.

6. Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen

6.1 Vorbrüggen Elektrotechnik steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

6.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von Vorbrüggen Elektrotechnik mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Vorbrüggen Elektrotechnik ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich Vorbrüggen Elektrotechnik das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Vorbrüggen Elektrotechnik vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Unternehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Punkt 7 Abs. 2 entsprechend. Vorbrüggen Elektrotechnik erhält das Recht zum Rückbau von eingebauten Material, sofern nicht gezahlt wird, der Kunde hat dafür eine gerechte Aufwandsentschädigung zu t

7.2 Sonstige Leistungserbringung:

7.2.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Vorbrüggen Elektrotechnik bis zur Erfüllung aller Ansprüche, die Vorbrüggen Elektrotechnik aus dem jeweiligen Vertrag zustehen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist vor vollständiger Bezahlung nicht gestattet. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde dem Unternehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

7.2.2 Das Eigentum erstreckt sich ggf. auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache. Der Kunde stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbs für Vorbrüggen Elektrotechnik her und verwahrt diese unentgeltlich für Vorbrüggen Elektrotechnik. Hieraus erwachsen dem Kunden keine Ansprüche gegen Vorbrüggen Elektrotechnik.

7.2.3 Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Waren anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls an der neuen Sache fortsetzen, erwirbt Vorbrüggen Elektrotechnik zusammen mit den anderen Lieferanten – unter Ausschluss des Miteigentumserwerbs des Kunden – Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollem Wert (einschließlich Wertschöpfung) wie folgt: a) Der Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware von Vorbrüggen Elektrotechnik zu dem Rechnungswert aller mitverarbeiteten Vorbehaltswaren. b) Verbleibt ein von Eigentumsvorbehalten zunächst nicht erfasster Restanteil, so erhöht sich der Eigentumsanteil um diesen Restanteil. Haben andere Lieferanten ihren Eigentumsanteil ebenfalls auf diesen Restanteil ausgedehnt, so steht Vorbrüggen Elektrotechnik nur der Anteil zu, der sich aus dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware von Vorbrüggen Elektrotechnik (einschließlich evtl. erbrachter Arbeits- und Dienstleistungen) zu den Rechnungswerten der anderen Lieferanten bestimmt.

7.2.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Vorbrüggen Elektrotechnik zur Rücknahme des Liefergegenstands nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Die angegebenen Endpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

8.2 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von Vorbrüggen Elektrotechnik abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.

8.3 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat dauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von Vorbrüggen Elektrotechnik anzufordern und binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

 

II. Preise und Zahlungsbedingungen für Verkäufe und Leistungen

1. Die angegebenen Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz von Vorbrüggen Elektrotechnik inkl. Mehrwertsteuer. Kosten für Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort können getrennt berechnet werden.

2. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.

3. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser zu Vorbrüggen Elektrotechnik den entstandenen Verzugsschaden mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses zu ersetzen.

 

III. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten oder sonst bekannt gewordenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung des Vertrages und für die Erfüllung der Geschäftszwecke von Vorbrüggen Elektrotechnik elektronisch gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten können insbesondere folgende Informationen enthalten: Name/Firmenname, Adresse/Geschäftsadresse und Telefonnummer, Nummer des (Firmen) – Mobiltelefons, Fax – Nummer, Email Adresse. Weiteres dazu in der Datenschutzerklärung von Vorbrüggen Elektrotechnik.

 

IV. Gerichtstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers.

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